Parcoursordnung BOWHUNTER World
Mit Eintragung und Unterschrift im Parcoursbuch erkennt der Nutzer des Bogenparcours BOWHUNTER World die nachfolgenden Allgemeinen (Teil A)und die Besonderen (Teil B) Bedingungen
In allen Punkten an soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Die nachstehende Parcoursordnung ist auf den Anlagen des Bogensportgeländes „BOWHUNTER World“ für alle Bogenschützen verbindlich.
Teil A: Allgemeine Nutzungsbedingungen für den Bogenparcours „BOWHUNTER World“
1. Jeder Schütze muss sich vor der Parcoursbenutzung mit Name und Uhrzeit im Parcoursbuch eintragen. Das Parcoursbuch liegt im Empfangscontainer. Mit seiner Unterschrift im Parcoursbuch erkennt der Schütze die Parcoursordnung an. Nach der Parcoursbenutzung muss sich jeder Schütze mit Angabe der Uhrzeit aus dem Parcoursbuch austragen.
2. Das Nutzungsentgeld ist bei der Anmeldung zu entrichten und beträgt: Tageskarte Kinder bis 12 Jahre: € 6,00, Jugendliche 13 bis 17 Jahre: € 8,00, Erwachsene ab 18 Jahre: € 10,00 und Familien (2 Erwachsene und 2 Kinder) € 25,00. Weitere Tarife müssen gemäß Aushang am Parcourseingang gezahlt werden.
3. Der Parcours ganzjährig geöffnet, darf aber nur bei Tageslicht genutzt werden. Genau Informationen findest Du unter Öffnungszeiten.
4. Jeder Schütze muss über eine ausreichende private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt selbst für seinen Schuss. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Benutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Mit der Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber BOWHUNTER World und dem Grundbesitzer. Der Parcours ist ausschließlich in der vorgegebenen und beschilderten Richtung zu begehen, nur so kann eine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden! Weiterhin werden Gruppen von maximal 5 Personen gebildet um unnötige Wartezeiten an den Stationen zu vermeiden. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcours dringend erforderlich. Weder BOWHUNTER World noch der Grundstückseigentümer übernehmen für Verletzungen und Schäden die Haftung.
5. Aus Sicherheitsgründen darf jedes Ziel nur von dem dafür vorgesehenen Pflock beschossen werden.
6. Beim Suchen von Pfeilen muss deutlich erkennbar sein, dass das Ziel noch nicht frei ist (z.B. Bogen vor das Ziel stellen).
7. Das Schießen mit Compoundbögen und Armbrüsten sowie die Benutzung von Heul- und Jagdspitzen ist verboten.
8. Jeder Bogenschütze hat die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu befolgen; hierzu gehören insbesondere folgende Weisungen
• Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur am Abschusspflock in Richtung des Ziels ausgezogen werden.
• Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang ( Backstop, Wall, Netz, u.s.w. ) fliegen kann.
• Der Pfeil darf erst gelöst werden, wenn deutlich erkennbar ist, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter dem Ziel aufhält.
• Es darf nicht senkrecht in die Luft geschossen werden, da der Pfeilflug und Auftreffpunkt nicht kontrollierbar sind.
• In jeder Gruppe wird ein Verantwortlicher bestimmt, der für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist.
Teil B: Zusätzliche besondere Nutzungsbedingungen für den Bogenparcours „BOWHUNTER World“
1. Minderjährige dürfen den Parcours nur nach vorausgegangener Einweisung und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Bevollmächtigten und eines erfahrenen Bogenschützen benutzen. Der Erziehungsberechtigte/Bevollmächtigte haftet für den Minderjährigen.
2. Hunde sind in dem Parcoursgelände grundsätzlich an der Leine zu führen.
3. Der Nutzer verpflichtet sich, während der Nutzung nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln zu stehen.
4. Auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot.
5. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und allen anderen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten. Bitte berücksichtigt, dass “Nichtbogenschützen“ euer Tun nicht oder nur schwer einschätzen können und sich belästigt bzw. gefährdet fühlen können. Wir bitten darum, keine Tarnkleidung oder sonstige militärische Kleidung zu tragen.
6. Bitte lasst keinen Abfall und Pfeilbruch auf dem Gelände zurück. Fundpfeile bitte am Eingang in dem dafür vorgesehenen Behälter deponieren. Alle gefunden Pfeile werden abgegeben.
Die Aufsicht überwacht die Einhaltung dieser Ordnung.
Verstöße können nach dem Hausrecht Platzverweis und künftiges PIatzverbot geahndet werden.
Laatzen, Stand: 31.07.2022
Frank Schrader
BOWHUNTER World
Hermann-Fulle Strasse
30880 Laatzen
Postanschrift:
Oppelner Str. 33
30880 Laatzen
Tel.: 01577 – 8951268
E-Mail: info@bowhunter-mobil.de
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